AGB

AGB Kurse

Die Anmeldung ist verbindlich!. Bei Jugendlichen muss die Online-Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten ausgefüllt werden. Bei Rücktritt von einer Anmeldung bis sieben Tage vor Kursbeginn, wird eine Storno- und Bearbeitungsgebühr von 15,00 € erhoben. Innerhalb der letzten sieben Tage vor Kursbeginn wird 50% vom Kurshonorar berechnet, wobei dieser Betrag als Gutschrift zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden kann (abzüglich der 15,00 €).

Bei Abbruch wegen Krankheit, Unfall oder ähnliches kann eine Gutschrift für einen späteren Tanzkurs, gegen Vorlage eines Attest, erstellt werden. Dies entbindet aber nicht von der Honorarzahlung. Eine Rückzahlung für versäumte Stunden oder bei Kursabbruch kann grundsätzlich nicht gewährt werden.

Die Anmeldung verpflichtet zur Bezahlung des vollen Tanzkurshonorar, auch wenn nicht jeder Unterrichtsabend besucht wird. Bei Barzahlung ist das Honorar am ersten Kurstag zu begleichen. Bei Überweisung im voraus bis zur ersten Kursstunde.

AGB Kinderkurse

Jeder Kindertanzkurs findet einmal pro Woche statt und geht jeweils über 45 Minuten (Windelflitzer 2-3 Jahre) bzw. 50 Minuten (3-5 Jahre, 5-7 Jahre, 6-8 Jahre).

Die Anmeldung ist immer zum 01. eines Monats möglich. Das Honorar beträgt 34,00 € pro Monat pro Kind, wenn das Kind 1x pro Woche tanzen kommt. Das Honorar beträgt 59,00 € pro Monat pro Kind, wenn das Kind 2x pro Woche tanzen kommt. Der Monatsbeitrag ist auf Basis eines Jahreshonorars errechnet und stellt 1/12 des Jahreshonorars dar. Der Monatsbeitrag ist daher auch in den Ferien zu zahlen.

Der Vertrag läuft zunächst über drei Monate. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat. Eine Kündigung muss bis zum 3. Werktag eines Monats erfolgen. Die Kündigung muss schriftlich (per E-Mail an info@tanzschule-weile.de oder Brief an Tanzschule Weile, Eva Greiner-Weile, Kalmitstraße 25, 67065 Ludwigshafen) erfolgen. Eine Kündigung über auf die Seite Vertragskündigung ist ebenfalls möglich. Telefonische Absprachen oder WhatsApp-Nachrichten können nicht anerkannt werden.

Pro Jahr sind mind. 36 Unterrichtsstunden enthalten, pro Quartal sind mind. 9 Unterrichtsstunden enthalten. Ausnahme: Da in den Sommerferien sechs Wochen lang kein Unterricht stattfindet, kommen die Verträge hier auf nur sieben Stunden im Quartal vom 01.07. bis 30.09. eines jeden Jahres. An Feiertagen und in den Schulferien (Rheinland-Pfalz) findet kein Unterricht statt. Sollte vereinzelt Verträge nicht auf neun Stunden (bzw. sieben Stunden vom 01.07. – 30.09.) im Quartal kommen (z.B. durch Krankheit der Tanzlehrerin), so werden die entsprechenden Stunden nachgeholt.

Das Honorar wird jeweils am 01. Tag des Monats fällig und wird bis zum 03. Werktag des Monats per SEPA-Lastschriftmandat vom Konto des Teilnehmers eingezogen. Das Lastschriftmandat erhält der Kunde zusammen mit der Anmeldung und ist Bestandteil der Anmeldung. Eine Anmeldung ohne Lastschriftmandat ist nicht möglich. Eine Rückzahlung für eine vom Teilnehmer versäumte Kursstunde ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Tanzschule behält sich einen Lehrerwechsel vor. Dieser stellt keinen Kündigungsgrund dar.

AGB Zumba

Eine Unterrichtsstunde Zumba geht über 60 Minuten. Die Anmeldung ist immer zum 01. eines Monats möglich. Das Honorar beträgt 35,00 € pro Monat pro Person. Der Monatsbeitrag ist auf Basis eines Jahreshonorars errechnet und stellt 1/12 des Jahreshonorars dar. Der Monatsbeitrag ist daher auch in den Ferien zu zahlen.

Der Vertrag läuft zunächst über drei Monate. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat. Eine Kündigung muss bis zum 3. Werktag eines Monats erfolgen. Die Kündigung muss schriftlich (per E-Mail an info@tanzschule-weile.de oder Brief an Tanzschule Weile, Eva Greiner-Weile, Kalmitstraße 25, 67065 Ludwigshafen) erfolgen. Eine Kündigung über auf die Seite Vertragskündigung ist ebenfalls möglich. Telefonische Absprachen oder WhatsApp-Nachrichten können nicht anerkannt werden.

Im ausgewählten Kurstermin (s. Vorderseite) sind pro Jahr mind. 36 Unterrichtsstunden enthalten, pro Quartal sind mind. 9 Unterrichtsstunden enthalten. Ausnahme: Da in den Sommerferien sechs Wochen lang kein Unterricht stattfindet, kommen die Verträge hier auf nur sieben Stunden im Quartal vom 01.07. bis 30.09. eines jeden Jahres. An Feiertagen und in den Schulferien (Rheinland-Pfalz) findet kein Unterricht statt. Die Anmeldung ermöglicht das Tanzen in allen Zumba Kursen der Tanzschule. Dies ist eine freiwillige Leistung der Tanzschule und kann nicht eingefordert werden.

Das Honorar wird jeweils am 01. Tag des Monats fällig und wird bis zum 03. Werktag des Monats per SEPA-Lastschriftmandat vom Konto des Teilnehmers eingezogen. Das Lastschriftmandat erhält der Kunde zusammen mit der Anmeldung und ist Bestandteil der Anmeldung. Eine Anmeldung ohne Lastschriftmandat ist nicht möglich.

Sollte vereinzelt Verträge nicht auf neun Stunden (bzw. sieben Stunden vom 01.07. – 30.09.) im Quartal kommen (z.B. durch Krankheit der Tanzlehrerin), so werden die entsprechenden Stunden nachgeholt. Eine Rückzahlung für eine vom Teilnehmer versäumte Kursstunde ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Tanzschule behält sich einen Lehrerwechsel vor. Dieser stellt keinen Kündigungsgrund dar.

AGB Tanzkreise

Eine Unterrichtsstunde im Tanzkreis geht über 90 Minuten inkl. 15 Minuten Pause. Die Anmeldung ist immer zum 01. eines Monats möglich. Das Honorar beträgt 49,00 € pro Monat pro Person. Der Monatsbeitrag ist auf Basis eines Jahreshonorars errechnet und stellt 1/12 des Jahreshonorars dar. Der Monatsbeitrag ist daher auch in den Ferien zu zahlen.

Der Vertrag läuft zunächst über drei Monate. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat. Eine Kündigung muss bis zum 3. Werktag eines Monats erfolgen. Die Kündigung muss schriftlich (per E-Mail an info@tanzschule-weile.de oder Brief an Tanzschule Weile, Eva Greiner-Weile, Kalmitstraße 25, 67065 Ludwigshafen) erfolgen. Eine Kündigung über auf die Seite Vertragskündigung ist ebenfalls möglich. Telefonische Absprachen oder WhatsApp-Nachrichten können nicht anerkannt werden.

Im ausgewählten Kurstermin (s. Vorderseite) sind pro Jahr mind. 36 Unterrichtsstunden enthalten, pro Quartal sind mind. 9 Unterrichtsstunden enthalten. Der Tanzunterricht findet jede Woche statt, außer an Feiertagen und in den Schulferien (Rheinland-Pfalz). Um die Mindeststundenzahl von 9 Unterrichtsstunden in drei Monaten zu erreichen, kann auch in den Schulferien Unterricht angeboten werden.

Die Anmeldung ermöglicht zusätzlich zum ausgewählten Kurs das Tanzen in allen Paartanzkursen und Tanzkreisen der Tanzschule. Dies ist eine freiwillige Leistung der Tanzschule und kann nicht eingefordert werden. Das Honorar wird jeweils am 01. Tag des Monats fällig und wird bis zum 03. Werktag des Monats per SEPA-Lastschriftmandat vom Konto des Teilnehmers eingezogen. Das Lastschriftmandat erhält der Kunde zusammen mit der Anmeldung und ist Bestandteil der Anmeldung. Eine Anmeldung ohne Lastschriftmandat ist nicht möglich.

Sollte vereinzelt Verträge nicht auf neun Unterrichtsstunden in drei Monaten kommen (z.B. durch Krankheit der Tanzlehrerin), so werden die entsprechenden Stunden nachgeholt. Eine Rückzahlung für eine vom Teilnehmer versäumte Kursstunde ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Der Tanzunterricht findet jede Woche statt, außer an Feiertagen und in den Schulferien (Rheinland-Pfalz). Um die Mindeststundenzahl von 9 Unterrichtsstunden in drei Monaten zu erreichen, kann auch in den Schulferien Unterricht angeboten werden. Die Tanzschule behält sich einen Lehrerwechsel vor. Dieser stellt keinen Kündigungsgrund dar.

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